Europa befindet sich in der dritten Corona-Welle und Segler fragen sich derzeit zurecht: Was passiert mit den gebuchten Reisen und gemieteten Booten?

Immer mehr Mittelmeerreviere finden ihren Platz auf der Liste des RKI und werden zum Risikogebiet ernannt. Für alle leidenschaftlichen Segler, die ihre Törns über das Mittelmeer bereits gebucht haben und auch die entsprechenden Boote dafür gemietet haben, stellen sich nun einige Fragen. Welche Reviere gelten als Risikogebiet? Können Charter storniert oder verschoben werden? Dürfen Charterer und Bootseigentümer frei in einigen Revieren segeln?

Die Antworten auf die zahlreichen Fragen, die sich Skipper und Segelbegeisterte nun zu Beginn der Saison stellen, sind so umfangreich wie die derzeitige Situation. Fast alle Mittelmeerreviere inklusive Frankreich, Spanien und Griechenland zählen zu den Risikogebieten. In Malta und Slowenien sieht es für Segler noch etwas schlechter aus, denn diese Regionen wurden zu Hochrisikogebieten ernannt. Im Norden Europas gilt das ebenfalls für die Niederlande und Schweden.

Stornierung von Chartern selten möglich

Wer aufgrund der Reisewarnung der betroffenen Regionen nicht in das jeweilige Land reisen will, trifft nicht bei jedem Charterunternehmen auf die Möglichkeit, die Buchung zu stornieren. Einige Kunden nehmen irrtümlich an, dass der gebuchte Urlaub bei einer Reisewarnung aufgrund des deutschen Reiserechts storniert werden kann und sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Das ist allerdings nicht der Fall, denn diese Mietverträge laufen in der Regel nach Landesrecht. Kunden sollten sich mit den AGBs vertraut machen, die darauf hinweisen, ob eine Stornierung oder Umbuchung möglich ist oder ein Gutschein ausgestellt wird, was derzeit recht häufig der Fall ist. Wenn die Stornierung im Vertrag nicht ausführlich geregelt ist, sieht es für den Kunden meist schlecht aus. Die Reisewarnung betrifft das Charterunternehmen nicht und es kann seine Leistung wie gewohnt erbringen.

Charter-Unternehmen mit kulanten Corona-Bedingungen

Reiseliebhaber, die sich den Urlaub für dieses Jahr noch nicht ganz abgeschrieben haben und eine Reise buchen wollen, sollten sich für geringe Komplikationen ein Charterunternehmen suchen, das kulante Corona-Bedingungen bei der Buchung anbietet. Bei der Wahl des Reiseziels sollten die Kunden in Betracht ziehen, ein Land zu wählen, das mit dem Auto zu erreichen ist. Damit können sie bereits das Kosten-Risiko von ausfallenden Flügen vermeiden und müssen bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet keinen negativen Corona-Test vorzeigen.

Für alle Reisenden aus (Hoch)Risikogebieten gilt die Pflicht der häuslichen Quarantäne für mindestens fünf Tage, nach denen sie sich testen lassen können.

Foto: dietwalther – stock.adobe.com

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