Mit sinkenden Corona-Inzidenzen lockern immer mehr Bundesländer ihre Maßnahmen und die Segelwelt darf nach langem Warten langsam wieder aufatmen. Was ist in Niedersachen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?

In Hochzeiten der Corona-Pandemie war es deutschen Seglern nicht erlaubt, für ihre Leidenschaft über die Grenzen ihres Bundeslandes hinaus zu reisen. Das sieht mittlerweile etwas anders aus. Bereits seit dem 28. Mai dürfen Bürger mit Zweitwohnsitzen in Mecklenburg-Vorpommern und Dauercamper wieder in das Bundesland an der deutschen Küste einreisen. Dabei muss allerdings ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 24 Stunden ist und alle 72 Stunden erneut durchgeführt werden muss.

Seit einigen Tagen ist es nun ebenfalls Urlaubern von außerhalb wieder gestattet, die Reise nach Mecklenburg-Vorpommern anzutreten. Damit öffnet das Bundesland früher als geplant seine Tore für den Tourismus. Ab dem 11. Juni kann jeder Reisende ohne Berücksichtigung des Reisegrundes mit negativem Test, überstandener Erkrankung oder vollständiger Impfung wieder in das Land einreisen.

Schleswig-Holstein hebt Einreise-Testpflicht auf

In Schleswig-Holstein sieht das seit den 31. Mai anders aus: Laut der neuen Verordnung benötigen Segel-Urlauber aus anderen Bundesländern bei der Einreise kein negatives Testergebnis mehr. Anders als Hotels und Campingplätze fallen Sportboothäfen nicht länger unter den Begriff der „Beherbergungsbetriebe“ und müssen somit kein Testergebnis mehr von den Wassersportlern einfordern.

In Niedersachsen ändert sich mit der neuen Verordnung im Vergleich zu Schleswig-Holstein wenig. Unabhängig von der Inzidenz sollen Einreisende dort direkt und zweimal wöchentlich getestet werden. Von der Regel ausgenommen sind Personen, die bereits genesen oder vollständig geimpft sind.

Wer einen Törn in die Niederlande plant, sollte sich vorab gut informieren. Das Nachbarland verlangt bei der Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anders als in Deutschland macht das Land dabei keine Unterscheidung zwischen Geimpften/Genesenen und Nicht-Geimpften/Nicht-Genesenen.

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