Wohl kaum ein Segler oder eine Seglerin sehnt sich nicht nach einem Urlaub auf dem Wasser und ein wenig Segelalltag. Dem Coronastress wenigstens ein wenig zu entfliehen, kann für viele kaum besser gelingen als auf einem Segelboot. In Deutschland und auch europaweit ist das Segeln unter Auflagen wieder für alle möglich.

Seit 17. Mai gibt es in Schleswig-Holstein einige Lockerungen. Das Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken, das bis dahin galt, wurde bereits aufgehoben. Da auch Sportboothäfen dazu zählen, ist das Einlaufen auch hier wieder möglich. Vorher war das nur Eignern mit einem Dauerliegeplatz zu Überführungsfahrten dorthin erlaubt.

Sportboothäfen sind jetzt auch wieder für Gastauflieger geöffnet – doch auch das nur mit vorheriger Anmeldung und Vorlegen eines negativen Corona-Tests. Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf 48 Stunden nicht überschreiten. Nach bundeseinheitlichen Regeln ist das Einlaufen auch denjenigen Seglerinnen und Seglern erlaubt, die bereits vollständig geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Erlaubt sind unter diesen Bedingungen auch der Besuch von Gaststätten in Innenräumen und der Außengastronomie. Da die Inzidenz in Schleswig-Holstein unter 100 liegt, sind auch diese Lockerungen möglich.

Ein Hafen mit Segelbooten
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Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern wohl erst im Juni

Auch in Niedersachen ist es Gastseglern wieder erlaubt in die Häfen einzufahren. Jedoch nur für die Seglerinnen und Segler, die ihren Wohnsitz in diesem Bundesland haben. Jeder muss einen negativen und nicht älter als 48 Stunden alten Corona-Test vorlegen. Außerdem dürfen nur 60 Prozent aller Liegeplätze belegt sein.

Bis es in Mecklenburg-Vorpommern zu Lockerungen kommt, wird es wohl noch fast einen Monat dauern. Erst ab 14. Juni sollen Touristen und auch Eigner wieder in Häfen übernachten dürfen. Vorausgesetzt die Inzidenz liegt im Bundesland unter 50 und die Impfquote ist bis dahin über 50 Prozent gestiegen.

Auch Segeln in wärmeren Gefilden ist wieder möglich. So kann in Italien, Spanien oder Griechenland endlich wieder in See gestochen werden. Das ist laut Verordnung der Bundesregierung möglich, da die Quarantänepflicht aus Ländern entfällt, deren 7-Tage-Inzidenz unter 200 liegt. Dafür muss ein negativer Test vorgelegt werden oder die Person als vollständig geimpft oder genesen gelten.

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