Wer den Einstieg in den Segelsport wagt und künftig gerne mit dem Boot auf deutschen und internationalen Gewässern unterwegs sein will, sollte sich über die Wasserstraßen informieren, denen nicht nur in der Freizeitgestaltung eine tragende Rolle zuteilwird.

Als Verbindung unterschiedlicher Orte über das Wasser ist die Hauptfunktion von Wasserstraßen die des Gütertransports, damit Ware auf großen und kleinen Frachtschiffen von A nach B gelangen kann. Neben dem Straßen-, Flug- und Schienennetz sind sie ein unentbehrlicher Verkehrsträger. Außerdem dienen sie dem Wasserabfluss, der Trinkwasser- und Energieversorgung, der Be- und Entwässerung sowie der Fischerei, weshalb sie wirtschaftlich von großer Bedeutung sind.

In Deutschland werden die Bundeswasserstraßen von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geregelt. 7.300 Kilometer Binnenwasserstraßen und 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen sind in dem Netz umfasst. Seit Mitte der 70er Jahre werden die unterschiedlichen Binnenwasserstraßen aufgrund einer europäischen Konvention in sieben Klassen eingeteilt. Messungen wie Länge und Breite der Schiffstypen und zulässige Abladetiefen spielen in die Klassifizierung hinein. So soll für ein einheitliches Binnenwasserstraßennetz in Europa gesorgt sein.

Der Rhein als längste Wasserstraße Deutschlands

Wasserstraßen, die keiner Klassifikation unterliegen, wie beispielsweise die Lahn zwischen Wetzlar und der Mündung in den Rhein, werden ebenso in einer fiktiven Klasse aufgeführt. Dort verkehren lediglich Ausflugsschiffe oder Sportboote.

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Mit 695 km ist der Rhein die längste Wasserstraße Deutschlands, gefolgt von der Elbe (607 km) und dem Main (387). Ein ruhiges Segelrevier ist der Rhein jedenfalls nicht. Segler müssen dort mit viel Schiffsverkehr rechnen – Erfahrung ist hier gefragt. Auf der Elbe kann es westlich von Hamburg bis zur Mündung in die Nordsee immer wieder starke Wellen geben. Der Main hat zwar keine außergewöhnliche Länge, geschichtlich allerdings einiges zu bieten. So war er in der Spätantike die Außengrenze des Römischen Reiches und im 19. Jahrhundert die Grenze zwischen den beiden Großmächten Österreich und Preußen.

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